FAQ – häufig gestellte Fragen
Was ist Familiennachzug EU+?
Damit beschreibt diese Website den Nachzug von Familienangehörigen zu einem Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz, welcher innerhalb Europas seinen Wohnsitz gewechselt hat.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Die Richtlinie 2004/83/EG bestimmt die Voraussetzungen für den Familiennachzug EU+. Die Regelungen gelten in ganz Europa einheitlich.
Wer gehört zu den Staaten der EU (Europäische Union) und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)?
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen + alle EU-Staaten
Wichtige Begriffe für den Familiennachzug EU+
Nationalität / Staatsangehörigkeit
Bedeutet die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat mit allen Rechten und Pflichten.
Nationalstaat
Jeder Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Mehrere Staatsangehörigkeiten bedeuten mehrere Nationalstaaten.
Aufenthaltsstaat
Aufenthaltsstaat ist der Staat, in dem Sie leben und dessen Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen.
Beispiel: Ein Deutscher lebt in Österreich. Österreich ist der Aufenthaltsstaat. Der Nationalstaat ist Deutschland.
Familienangehörige
Als Familienangehörige gelten immer:
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- Ehegatten
- Kinder, Enkel unter 21 Jahren
- Kinder, Enkel des Ehegatten unter 21 Jahren
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Wenn Unterhalt gewährt wird, gelten auch als Familienangehörige:
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- Eltern oder Großeltern
- Eltern oder Großeltern des Ehegatten
- Kinder, Enkel ab 21 Jahren
- Kinder, Enkel des Ehegatten ab 21 Jahren
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Unterhalt gewähren
Sie gewähren dem Familienangehörigen, der zu Ihnen nachziehen will, eine materielle Unterstützung zur Deckung seiner Grundbedürfnisse (Wohnung, Nahrung und Gesundheitsversorgung) im Ausland.
Ihr Familienangehöriger benötigt diese Unterstützung, da er nicht selber über ausreichend Geld verfügt, um seine Grundbedürfnisse zu decken.
Der Unterhalt kann auf verschiedene Art gewährt und nachgewiesen werden.
Beispiele:
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- Sie sind Eigentümer einer Wohnung im Ausland. Ihre Kinder, die über 20 Jahre alt sind, leben dort mietfrei.
- Sie bezahlen die Miete und die Arztkosten für Ihre Eltern im Ausland.
- Sie überweisen seit mindestens 6 Monaten Geld an Ihre Familienangehörigen und decken damit mindestens 20% des Lebensunterhalts im Ausland.
Ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
Existenzmittel sind alle gesetzlich zulässigen Einkommen und Vermögen, insbesondere Arbeitsentgelt, Unterhaltsleistungen, Renten und sonstige auf einer Beitragsleistung beruhende öffentliche Mittel. Diese sind ausreichend, wenn keine Sozialleistungen benötigt werden, um den Lebensunterhalt (Unterkunft, Nahrung, Gesundheitsversorgung) zu decken.
Die Krankenversicherung muss umfassend sein und darf nicht auf Notfälle beschränkt sein.
Sozialleistungen
Staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die nicht auf einer Beitragsleistung beruhen.
Beispiel: In Deutschland wird Bürgergeld gezahlt.
Visum
Erlaubnis zur Einreise in einen Staat, welche von einer Botschaft erteilt wird.
Beim Familiennachzug EU+ werden Visa an Familienangehörige von der Botschaft des Aufenthaltsstaats erteilt.
Beispiel: Ein schwedischer Staatsbürger lebt und arbeitet in den Niederlanden. Seine Familienangehörigen leben in Marokko. Die Visa an seine Familienangehörigen erteilt die niederländische Botschaft in Marokko.
Dauer des Visumverfahrens
Beim Familiennachzug EU+ muss ein beschleunigtes Visumverfahren durchgeführt werden, indem Termine sofort vergeben und die Anträge vorrangig bearbeitet werden.
Betreiber dieser Website
Anwaltssozietät Jurati: www.jurati.de
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